Der Ethikrat des Deutschen Quiz-Vereins - Aufgaben, Methoden, Maßnahmen
Der Ethikrat (ER) des Deutschen Quiz-Vereins e.V. (DQV) wurde auf Beschluss der Mitgliederversammlung (MV) des Vereins im Juni 2015 eingerichtet. Ursprünglich wurde das Gremium als Schiedsrichterrat bezeichnet. Gemäß Beschluss der MV vom Oktober 2021 besteht der ER aus fünf Vereinsmitgliedern (zuvor: drei), die nicht dem Vereinsvorstand angehören dürfen und jährlich von der MV neu bestimmt werden.
Seit Juni 2023 besteht der Ethikrat aus folgenden Mitgliedern: Sebastian Dengler, Carolin Hauke-Paskuy, Kevin Holtmann, Andy Östreich und Pavle Veraja. Diese Besetzung wurde bei der MV im Juni 2024 wiedergewählt.
Der Ethikrat ist per Mail jederzeit zu kontaktieren, auch vertraulich.
Der ER soll in Kooperation mit dem Vorstand Unklarheiten und mögliche Täuschungsversuche bei dezentralen DQV-Wettbewerben – insbesondere im Rahmen des DQV Deutschland-Cups, aber auch bei der DQV-Online-Liga – untersuchen. Die praktische Tätigkeit des ER besteht dabei hauptsächlich in der Untersuchung der aktuellen Ergebnislisten und der Ergebniszeitreihen auf hochsignifikante und nicht erklärbare statistische Abweichungen ("Statistischer Anfangsverdacht"), aber auch in der Auswertung der Aussagen von Whistleblowern, die Täuschungsversuche nahelegen ("Tatsächlicher Anfangsverdacht"). Im Hinblick auf den "Statistischen Anfangsverdacht" untersucht der ER gemäß Regelvorgabe des Vorstands lediglich zwei Gruppen von Spielerinnen und Spielern:
Die Standortleitungen erfüllen in den dezentralen Wettkampfstrukturen des DQV eine ausgesprochen wichtige und geschätzte Aufgabe: Sie übernehmen die lokale Standortorganisation und stellen den Quizzern die Fragen- und Antwortsets zur Verfügung. Da sie aber gleichzeitig als Spieler auftreten und vorab in alle Unterlagen Einsicht nehmen könnten, werden ihre Ergebnisse – unabhängig von der Platzierung – einer dauerhaften und genauen Prüfung unterzogen.
Bei statistischen Untersuchungen fokussiert sich der ER grundsätzlich nicht auf die von Spielern erzielten absoluten Punktzahlen, sondern setzt sämtliche Punktzahlen ins Verhältnis zur Punktzahl des Wettbewerbssiegers. Dadurch werden Effekte, die sich aus dem wechselnden Grundniveau der Wettbewerbe ergeben, teilweise eliminiert. Zudem liegt der Fokus generell nicht auf Einzelzahlen, sondern auf Zeitreihenuntersuchungen. Bei der Prüfung von Standortleitungsergebnissen wird außerdem gezielt untersucht, welche Entwicklung sich zwischen den Spielergebnissen vor und nach Übernahme des Leitungsamtes zeigt. Last but not least werden auch Peer-Analysen herangezogen, bei denen die Ergebnisse von Spielern dauerhaft mit einer oder mehreren Gruppen von Spielern gegenübergestellt werden, die nach bestimmten Kriterien (z.B. Herkunft, Alter, Geschlecht, Spielerfahrung, vergangene Ergebnisse) als "vergleichbar" angesehen werden. Zuletzt bietet sich auch ein Vergleich der Spielergebnisse bei dezentralen Wettbewerben, bei denen die Standortleitung Zugriff auf die Lösungen hat, mit den erbrachten Ergebnissen bei zentralen Meisterschaften an, wo dies nicht der Fall ist.
Nachstehend ein anonymisiertes Beispiel:
Der ER legt Wert auf die Signifikanz der Abweichungen und möchte von seinen Eingriffsmöglichkeiten nur vorsichtigen Gebrauch machen. Seit Einrichtung des Rates ist er in vier Fällen wegen eines "Statistischen Anfangsverdachtes" und in einem Fall wegen eines "Tatsächlichen Anfangsverdachtes" tätig geworden. In Bezug auf den zweiten Sachverhalt konnte im Jahr 2017 einem Quizzer nachgewiesen werden, dass er/sie beim selben dezentralen Wettkampf an zwei Standorten angetreten ist – davon einmal unter falschem Namen – um sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. Durch Aussagen von Spielern, Schriftproben und Fotokontrollen gelang letzten Endes seine Überführung.
Gemäß Beschluss der MV kann der ER nach Feststellung eines Anfangsverdachts nicht selbständig tätig werden. Er informiert – auch über detaillierte Auswertungen – den Vorstand und unterbreitet Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Das letzte Wort hat stets der demokratisch legitimierte Vorstand. Bei "Statistischen Anfangsverdachten" werden die auffälligen Ergebnisse häufig zunächst anonymisiert "unter Quarantäne" veröffentlicht. Den Betroffenen wird daraufhin eine Frist eingeräumt, innerhalb derer sie ihr gestiegenes Leistungsniveau über ähnlich gute Ergebnisse bei Wettbewerben nachweisen können, bei denen sie keinen Vorabzugriff auf die Lösungen haben (Meist drei bis fünf Wettbewerbe mit einem gewissen "Abschlag" auf das auffällige Ergebnis). Gelingt diese "Rechtfertigung", wird ihr einstweilen auffälliges Ergebnis nachträglich freigeschaltet, andernfalls wird das betroffene Ergebnis gelöscht. Nach der erfolgten Löschung eines Standortleitungs-Ergebnisses sollte am betroffenen Standort aus Gründen des Vertrauensschutzes ein Standortleitungswechsel durchgeführt werden.
Der ER – und mit Sicherheit auch der Vorstand – legt bei seiner Aufgabe Wert auf die Anonymität und damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Dies gilt insbesondere, da ein "Statistischer Anfangsverdacht" eben kein Beleg für einen Täuschungsversuch ist, und auch eine gescheiterte Rechtfertigung keine hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Die Mitglieder des ER sind aber – auch vor dem Hintergrund vergangener Fälle – überzeugt von der Wichtigkeit ihrer Tätigkeit, die eine gewisse Sicherheit vor Täuschungsversuchen bei dezentralen Wettbewerben bieten kann und damit letztlich der großen Mehrheit der ehrlichen Spielerinnen und Spieler dient. Klar ist aber auch, dass der ER und der Vorstand allein nicht in der Lage sind, faire dezentrale Quizwettbewerbe für alle Spieler und Vereinsmitglieder zu garantieren. Wir sind letzten Endes auf das Fairplay, die positive Einstellung und mitunter auch die gegenseitige Aufmerksamkeit aller Beteiligten angewiesen.
Sebastian Jacoby und Dirk Singer
(Ethikrat des Deutschen Quiz-Vereins e.V.)
Duisburg, Februar 2018